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Schweiz von Europäischem Gerichtshof für mangelnden Klimaschutz verurteilt

In Neues
April 09, 2024

In einem historischen Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg die Schweiz verurteilt, da die Untätigkeit des Landes im Bereich Klimaschutz gegen die Menschenrechte verstößt. Mit einer überwältigenden Mehrheit von 16 zu 1 Stimmen fanden die Richter, dass die Schweiz Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) verletzt hat. Dieses Urteil markiert einen entscheidenden Moment im Kampf gegen den Klimawandel und unterstreicht die rechtliche Verantwortung von Staaten, die Auswirkungen des Klimawandels zu bekämpfen.

Die Klage wurde von vier Frauen und dem Verein „KlimaSeniorinnen Schweiz“ eingereicht. Sie argumentierten, dass die Schweizer Behörden nicht genug tun, um die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern, trotz klarer Verpflichtungen, die sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergeben. Diese Untätigkeit, so die Klägerinnen, gefährde ihre Lebensbedingungen und ihre Gesundheit.

Der Gerichtshof stellte fest, dass Artikel 8 der Konvention Staaten verpflichtet, wirksamen Schutz vor den schwerwiegenden Auswirkungen des Klimawandels auf das Leben und die Gesundheit der Menschen zu gewährleisten. Die Schweizer Behörden wurden kritisiert, weil sie es versäumt haben, rechtzeitig angemessene Gesetze und Maßnahmen zu entwerfen, zu entwickeln und umzusetzen, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Die Richter bemängelten insbesondere, dass die Behörden es unterlassen hätten, die eindeutigen wissenschaftlichen Belege für den Klimawandel ernst zu nehmen.

Dieses Urteil stellt klar, dass der Gerichtshof die Risiken, die der Klimawandel für die Menschenrechte darstellt, nicht ignorieren kann. Die Richter bestätigten, dass es hinreichend zuverlässige Beweise für den anthropogenen Klimawandel gibt und dass dieser eine ernsthafte Bedrohung für die Ausübung der durch die Konvention garantierten Rechte darstellt. Sie betonten auch, dass Staaten sich dieser Bedrohung bewusst sind und die Möglichkeit haben, wirksam dagegen vorzugehen. Das Urteil verdeutlicht, dass eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau entscheidend ist, um die Risiken zu verringern und die Menschenrechte zu schützen.

Die Entscheidung des EGMR sendet ein starkes Signal an Regierungen weltweit, dass Klimaschutzmaßnahmen nicht nur eine ökologische, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung sind, die ernst genommen werden muss. Sie betont die Notwendigkeit, dass Staaten ihrer Verantwortung nachkommen und konkrete Schritte unternehmen, um den Klimawandel und seine Auswirkungen zu bekämpfen.