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Solaranlagen – Neue Regeln für Verbraucher: Mehr Erleichterungen in Sicht

In Neues
April 16, 2024

Die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Solarenergie in Deutschland zeigen einen deutlichen Trend: Im letzten Jahr wurden mehr Solaranlagen in Betrieb genommen als jemals zuvor. Dies ist nicht nur auf die Energiekrise zurückzuführen, sondern auch auf die seit Januar 2023 geltenden Erleichterungen, die den Ausbau von Solaranlagen vorantreiben. Mit der bevorstehenden Verabschiedung des Solarpakets I werden weitere wichtige Änderungen erwartet, die sowohl Eigentümern als auch Mietern zu Gute kommen sollen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Vereinfachung der Installation und Betrieb von Solaranlagen
Das Solarpaket I, das bereits im August 2023 vom Kabinett verabschiedet wurde und kurz vor der endgültigen Annahme steht, beinhaltet mehrere Erleichterungen für die Installation und den Betrieb von Solaranlagen:

Erweiterung der Genehmigungsfreistellung: Zukünftig können Anlagen mit bis zu 30 Kilowattpeak ohne explizite Genehmigung des Netzbetreibers ans Netz gehen, sofern innerhalb eines Monats keine Einwände erhoben werden. Diese Regelung erweitert die bisherige Grenze von 10,8 Kilowattpeak erheblich.
Repowering bestehender Anlagen: Die Ersetzung alter Solaranlagen durch leistungsfähigere Module wird erleichtert. Hierbei bleibt die Einspeisevergütung für den bereits bestehenden Teil der Anlage erhalten, während der neue Teil von der aktuellen Vergütung profitiert.
Erleichterungen für Balkonkraftwerke
Balkonkraftwerke, auch bekannt als Steckersolargeräte, erfahren durch das Solarpaket zusätzliche Vereinfachungen:

Wegfall der Anmeldung beim Netzbetreiber: Die Anmeldung dieser Geräte soll nur noch im Marktstammdatenregister erforderlich sein und damit deutlich unkomplizierter werden.
Vorübergehendes Rückwärtslaufen von Stromzählern: Bis zur Installation eines Zweirichtungszählers darf der bestehende Zähler vorübergehend rückwärts laufen, wenn Strom ins Netz eingespeist wird.
Neuerungen für Mehrfamilienhäuser
Für Mehrfamilienhäuser sind ebenfalls Änderungen geplant, die die Nutzung von Solarstrom innerhalb des Gebäudes vereinfachen sollen:

Bürokratiearme Stromlieferung: Die bisherige Verpflichtung, auch bei Nichtscheinen der Sonne Energie zu liefern, soll entfallen, was die Stromlieferung innerhalb des Gebäudes erleichtert.
Förderung von Mieterstrom: Die Förderung wird ausgeweitet und gilt nun auch, wenn die Solaranlage auf gewerblichen Gebäuden oder Garagen installiert ist, solange der Strom ohne Nutzung des öffentlichen Netzes verbraucht wird.
Diese Änderungen sind Teil der Bemühungen der Bundesregierung, die Energiewende voranzutreiben und den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 80% zu steigern. Mit den neuen Regelungen wird nicht nur die Installation von Solaranlagen erleichtert, sondern auch deren Betrieb effizienter und attraktiver gemacht. Dies bietet Verbrauchern neue Möglichkeiten, aktiv an der Energiewende teilzunehmen und gleichzeitig ihre Energiekosten zu senken.