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Änderungen für Besitzer von PV-Anlagen ab Februar 2024

In Gesetzgeber
Januar 31, 2024

Mit Beginn des Februars 2024 stehen Besitzer von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) vor neuen Regelungen. Nicht alle Änderungen wirken sich positiv aus. Ab dem 1. Februar reduziert sich für viele die Vergütung für den eingespeisten Strom, ein Effekt des aktualisierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Veränderungen für PV-Anlagenbesitzer ab Februar 2024

Einige wesentliche Neuerungen erwarten PV-Anlagenbesitzer im Februar 2024, einschließlich der Kürzung der Einspeisevergütung ab dem 1. Februar. Diese Änderung bedeutet einen durchschnittlichen Rückgang der Vergütung um etwa ein Prozent. Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2024 angemeldet werden, fallen unter diese neuen Vergütungssätze. Eine weitere Reduzierung um ein Prozent der Sätze von 2023 ist ab dem 1. August 2024 geplant.

NEUERUNGEN DES EEG 2023 FÜR NEUANLAGEN AB JANUAR 2023
Seit seiner Einführung vor über 20 Jahren hat das EEG zahlreiche Anpassungen erfahren. Die derzeit geltenden Bestimmungen stammen aus dem EEG 2023, welches die Integration erneuerbarer Energien ins Stromnetz regelt. Alle netzgebundenen PV-Anlagen unterliegen den Vorgaben dieses Gesetzes, was Anlagenbesitzern ermöglicht, eine Fördervergütung für ihren eingespeisten Strom zu erhalten. Die Vergütungshöhe variiert je nach Inbetriebnahmejahr der Anlage. Aktuell wird im politischen Raum über weitere Anpassungen des EEG diskutiert, vor allem angesichts des niedrigen Guthabens auf dem EEG-Konto, das die Einspeisevergütungen finanziert.

Nach der Abschaffung der EEG-Umlage sank das Guthaben Ende 2023 auf unter eine Milliarde Euro. Die bevorstehende Vergütungskürzung steht jedoch nicht in direktem Zusammenhang mit dem Kontostand, sondern folgt der im EEG 2023 festgelegten jährlichen Senkung um ein Prozent. Eine Neuerung ist auch, dass die Vergütungssätze nicht mehr monatlich bei Bauverzögerungen sinken, was Anlagenbesitzer vor Strafen bei Verzögerungen schützt. Zudem werden zukünftig auch Gartenanlagen bis zu 20 Kilowatt Leistung gefördert, sofern nachgewiesen wird, dass eine Installation auf dem Dach nicht möglich ist.

EINSPEISEVERGÜTUNG AB 1. FEBRUAR 2024
Unter dem EEG 2023 verbessern sich die Vergütungssätze für 2023 in Betrieb genommene Anlagen. Für ab dem 1. Februar 2024 in Betrieb genommene Neuanlagen sinken die Sätze leicht, was eine geringere Einspeisevergütung zur Folge hat. Die neuen Vergütungssätze ab dem 1. Februar 2024 lauten wie folgt:

Für Anlagen bis 10 kWp: 8,11 Cent pro kWh
Für Anlagen über 10 kWp: 7,03 Cent pro kWh für den Teil der Anlage über 10 kWp
Das bedeutet, dass eine 15 kWp-Eigenversorgungsanlage für die ersten 10 kWp 8,11 Cent und für die weiteren 5 kWp 7,03 Cent pro kWh erhält. Im Durchschnitt entspricht das 7,75 Cent pro Kilowattstunde für den ins Netz eingespeisten Strom. Volleinspeise-Anlagen genießen einen höheren Satz:

Für Anlagen bis 10 kWp: 12,87 Cent pro kWh
Für Anlagen über 10 kWp: 10,79 Cent pro kWh für den Teil der Anlage über 10 kWp
Eine Volleinspeiseanlage von 15 kWp erhält somit für die ersten 10 kWp 12,87 Cent und für die verbleibenden 5 kWp 10,79 Cent pro kWh. Der durchschnittliche Vergütungssatz liegt bei 12,18 Cent