Die Bundesnetzagentur hat heute die Höchstwerte für die in den nächsten 12 Monaten durchzuführenden Innovationsausschreibungen auf 9,18 ct/kWh festgelegt. Dies entspricht einer Erhöhung um 25 % gegenüber der letzten Ausschreibung im Dezember.
„Durch die Erhöhung des Höchstwerts für innovative Konzepte verbessern wir auch in diesem Segment die Bedingungen, damit die Bieter auskömmliche Zuschläge erlangen können. Wir wollen durch die Innovationsauschreibungen die Netze besser auslasten und ein gleichmäßigeres Stromangebot gewährleisten, wenn Erneuerbare Energien in Kombination mit Speichern ausgebaut werden“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
In der Innovationsbeschaffung wird der Ausbau der Solarenergie mit Speichern kombiniert. Dies fördert die Netz- und Systemeffizienz der erneuerbaren Energien und führt insbesondere zu einer gleichmäßigeren Versorgung mit Strom aus diesen Anlagen. Die Gebote sind für alle Technologien offen, d.h. die Bieter entscheiden selbst, welche Technologiekombination sie in der Auktion einsetzen wollen. Mit der Anpassung der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die deutlich gestiegenen Kosten für die Komponenten der Anlagen. Auch die letzte Ausschreibung im Dezember 2022 war deutlich zu niedrig angesetzt.
Der Deutsche Bundestag hatte die Befugnisse der Bundesnetzagentur am 15. Dezember 2022 erweitert: Die Bundesnetzagentur hat die Möglichkeit, Erhöhungen bei Innovationsbeschaffungen von bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Zuvor waren nur Erhöhungen von 10 Prozent der Höchstwerte möglich. Von dieser erweiterten Befugnis hat die Agentur nun erneut Gebrauch gemacht. Die Festlegung gilt für die in den folgenden 12 Monaten zu vergebenden Aufträge und damit bereits für die Ausschreibungsperiode am 1. Mai 2023.
Die Festsetzung des Höchstwertes und nähere Informationen zur Innovationsbeschaffung finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/ausschreibungen-innovation sowie in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes der Bundesnetzagentur.