Verbraucherzentrale zu Photovoltaik-Anlagen

In Verbraucherzentrale
September 06, 2023

Die Verbraucherzentrale widmet sich in einem aktuellen Artikel dem Thema Photovoltaik. Unter anderem geht es darum, wie eine Anlage funktioniert, wer sie installieren darf und ab wann sich die Anschaffung lohnt.

Wer darf eine Photovoltaik-Anlage installieren?

Grundsätzlich steht es sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen frei, sich eine Solarstrom- oder Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) anzuschaffen. Die Möglichkeit dazu kann jedoch von den individuellen Wohnverhältnissen abhängen. Wenn Sie im Besitz eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind, können Sie diese Entscheidung in der Regel eigenständig treffen. Wohnen Sie jedoch in einer Eigentums- oder Mietwohnung, ist die Zustimmung der (Mit-)Eigentümer:innen oder Vermieter:innen erforderlich. Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Denkmalschutz möglicherweise die Installation einer PV-Anlage einschränken kann.

Selbst wenn Sie beabsichtigen, ein Stecker-Solargerät für Ihren Balkon zu erwerben und zu installieren, benötigen Sie momentan noch die Zustimmung der Eigentümer:innen oder Vermieter:innen. Diese Plug-and-Play-Geräte zur Stromerzeugung erfordern nur wenig Planungs- und Installationsaufwand. Im Gegensatz dazu sind für Solaranlagen, die an Gebäuden angebracht werden, zusätzliche technische und rechtliche Vorgaben zu beachten.

Theoretisch ist es möglich, die Solarmodule auf dem Dach selbst anzubringen. Allerdings wird dies von Fachleuten nicht empfohlen, da die Hersteller ihre langjährigen Garantien oft von einer fachgerechten Montage abhängig machen. Die Verbindung zur Hauselektrik und zum Stromnetz muss in jedem Fall von einem Elektrofachbetrieb durchgeführt werden.

 

Lohnt sich die Anschaffung?

Das hängt u.a. von Ihren persönlichen Zielen ab. Wenn Sie umweltbewusst handeln möchten, ist die Antwort klar: Ja! Doch auch aus rein wirtschaftlicher Sicht erweisen sich Photovoltaik-Anlagen meist als lohnenswert.

In der heutigen Zeit ist es üblich, einen Teil des auf dem Dach erzeugten Sonnenstroms selbst zu verbrauchen. Ihr häuslicher Strombedarf spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Eine Solaranlage wird umso schneller rentabel, je mehr von diesem Solarenergie direkt in Ihrem Haushalt genutzt wird. Dies liegt daran, dass der selbst erzeugte Strom wesentlich kostengünstiger ist als der aus dem Netz bezogene. Bei einer typischen PV-Anlage können etwa 30 Prozent des Stromverbrauchs direkt selbst genutzt werden, und durch die Integration eines Batteriespeichers kann dieser Anteil auf etwa 70 Prozent gesteigert werden. Zudem erhöht die Nutzung von Dachstrom Ihren Grad der Energieautarkie und macht Sie unabhängiger von Ihrem Stromversorger.

Überschüssigen Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, können Sie ins öffentliche Netz einspeisen und erhalten dafür eine Einspeisevergütung, die ebenfalls zur Wirtschaftlichkeit der Anlage beiträgt.

Seit dem 30. Juli 2022 ist das „EEG 2023“ in Kraft, welches höhere Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene PV-Anlagen vorsieht. Für Anlagen bis zu 10 Kilowatt-Peak beträgt die Einspeisevergütung 8,2 Cent pro Kilowattstunde für den nicht selbst genutzten Strom, der ins Netz eingespeist wird. Mit dem EEG 2023 können Sie sogar eine noch höhere Vergütung (bis zu 13 Cent pro Kilowattstunde) erhalten, wenn Sie den erzeugten Strom vollständig ins Netz einspeisen. Es ist jedoch zu beachten, dass bei dieser Volleinspeisung Ihre Stromrechnung nicht reduziert wird und die Meldung an den Netzbetreiber vor Inbetriebnahme erforderlich ist.

Es sei darauf hingewiesen, dass die genannten Vergütungssätze aus dem EEG 2023 stammen, das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die genauen Werte der festen Einspeisevergütung ergeben sich aus verschiedenen Angaben und Bestimmungen des EEG 2023.

 

Welche Beschaffungsmodelle gibt es?

Bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage haben Sie die Wahl zwischen Kauf und Miete bzw. Pacht. Verschiedene Anbieter, darunter lokale Stadtwerke und überregionale Unternehmen, werben mit geringem Aufwand und dem Wegfall der anfänglichen Investition. In der Regel belaufen sich die monatlichen Kosten für solche Angebote auf etwa 80 bis 300 Euro. Dies mag auf den ersten Blick überschaubar erscheinen, summiert sich jedoch über die oft sehr lange Laufzeit von mindestens 20 Jahren zu einer erheblichen fünfstelligen Summe, die die Gesamtkosten für den Kauf einer Anlage fast immer erheblich übersteigt, manchmal sogar um das Zwei- bis Dreifache.

Der Grund dafür liegt darin, dass die vermietenden Unternehmen nicht nur die Photovoltaik-Anlage erwerben und installieren müssen, sondern auch Kosten für die Finanzierung, Wartung, Reparaturen, Versicherung sowie weitere Risiken und unternehmerischen Gewinn berücksichtigen.

Wenn Sie eine Anlage mieten, gehört sie zwar nicht Ihnen, Sie sind jedoch der Betreiber und können den erzeugten Solarstrom selbst nutzen. Den Überschuss können Sie, ähnlich wie bei einer eigenen Anlage, ins Netz einspeisen und die Einspeisevergütung aus dem EEG erhalten. Je nachdem, wie das jeweilige Unternehmen den Umfang der Anlage definiert, ob bestimmte Zusatzleistungen in der Miete enthalten sind und wie hoch der Eigenverbrauch angesetzt ist, kann sich am Ende entweder ein kleiner Gewinn oder ein erheblicher Verlust für Sie ergeben.

In der Regel erweisen sich Miet- oder Pachtmodelle am Ende als teurer als der Kauf. Im Gegenzug müssen Sie sich in der Regel nicht um Wartung, Instandhaltung und Versicherung kümmern, da dies Aufgaben der Vermieter sind. Da die Angebote jedoch stark variieren, ist es ratsam, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen. Achten Sie insbesondere auf versteckte Kosten und stellen Sie sicher, dass die Miete nur dann fällig wird, wenn die Anlage wie versprochen Strom erzeugt und das vermietende Unternehmen seinen vertraglichen Verpflichtungen (Wartung, Reparaturen) nachkommt.

Der Vorteil der Miete liegt darin, dass Sie sich beim Kauf nicht mit technischen Details befassen müssen und während des Betriebs keine größeren Kostenrisiken bestehen, falls Solarmodule oder Wechselrichter nicht wie erwartet funktionieren. Der Nachteil besteht darin, dass solche Mietverträge in der Regel bis zu 20 Jahre laufen und praktisch nicht kündbar sind. Selbst bei einem Hausverkauf oder im Falle einer Vererbung müssen diese Verträge in der Regel fortgeführt werden.

 

Welche Größe sollte die Anlage haben?

In der Regel benötigt die Installation einer 1 kWp-Anlage etwa 5 bis 7 Quadratmeter Fläche. Dennoch variiert der Stromertrag der Anlage aufgrund von Schwankungen in der Sonneneinstrahlung, den Jahreszeiten sowie Umwelteinflüssen wie Schatten, reflektierendem Licht und Verschmutzung der Module.

Die Entscheidung, die Anlage so zu dimensionieren, dass sie den Eigenverbrauch optimiert, ist oft nicht die wirtschaftlichste Wahl, da kleinere Anlagen pro Kilowatt Leistung teurer sind als größere. Die Wirtschaftlichkeit größerer Anlagen wird in einer aktuellen Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW bestätigt. Die begrenzenden Faktoren sind jedoch die verfügbare Dachfläche und das Budget des Anlagenbetreibers. Unterschiede in den Preisen für Anlagen verschiedener Größen resultieren aus den Fixkosten, darunter die Einspeisetechnik und das Gerüst für die Montage. Diese Kosten sind praktisch unabhängig von der Größe der Anlage und erhöhen die Kosten pro Kilowatt-Peak bei kleineren Anlagen.

Um herauszufinden, ob sich eine Solarstromanlage für Sie rentiert, steht Ihnen der Renditerechner der Stiftung Warentest online zur Verfügung.

Den vollständigen Text finden Sie hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik-was-bei-der-planung-einer-solaranlage-wichtig-ist-5574