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Balkon-Solaranlagen 2024: Aktualisierte Richtlinien und Bestimmungen

In Gesetzgeber, Neues
März 06, 2024

In Deutschland haben sich Balkon-Solaranlagen zu einer bedeutenden Bewegung in der privaten Stromerzeugung entwickelt. Derzeit sind über 250.000 solcher Systeme in Betrieb, wobei interessanterweise nur etwa die Hälfte offiziell bei der Bundesnetzagentur gemeldet ist. Dies zeigt eine erhebliche Lücke zwischen der Nutzung und der offiziellen Registrierung auf.

Die Bundesregierung hat 2023 eine wichtige Strategie für Photovoltaikanlagen auf Balkonen vorgestellt, die den Anschluss dieser Systeme erheblich erleichtert, indem sie es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sie eigenständig und ohne Fachpersonal zu installieren.

Ab 2024 müssen sich Besitzer von Balkon-Solaranlagen jedoch auf einige Änderungen einstellen. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen und deren Bedeutung:

Die Grenze für die Netzeinspeisung wird von 600 Watt auf 800 Watt erhöht, was eine verbesserte Einspeisemöglichkeit für Ihre Anlage bedeutet.
Für die Registrierung ist nun lediglich eine Eintragung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur notwendig, ohne die vorherige Anmeldepflicht beim Netzbetreiber.
Balkon-Solaranlagen gelten nicht mehr als Bauprodukte, was ihre Installation über 4 Meter Höhe erlaubt und die Begrenzung der Modulgröße auf zwei Quadratmeter aufhebt.
Die maximale Leistung der Solarmodule darf 2000 Watt Peak (Wp) nicht überschreiten, allerdings steht diese Beschränkung noch vor der Einführung.
Balkonkraftwerke profitieren auch 2024 von einer Mehrwertsteuerbefreiung, was eine erhebliche Kostenersparnis mit sich bringt.
Die Nutzung von Schuko-Steckern ist bis zu einer Leistung von 800 Watt zulässig.
Die vorübergehende Duldung rückwärts laufender Zähler bleibt bis zum Einbau moderner Messgeräte bestehen.
Es existieren verschiedene regionale Förderprogramme für Balkon-Solaranlagen.
Vermieter können die Installation solcher Anlagen nicht generell verbieten, vorausgesetzt, sie erfüllen die baurechtlichen Anforderungen und beeinträchtigen die Immobilie nicht.

Wichtiger Hinweis:

Der Großteil des Solarpakets I wurde bis Dezember vom Bundestag nicht verabschiedet, weshalb die 800-Watt-Grenze zum 01.01.2024 noch nicht in Kraft getreten ist. Eine Abstimmung über den restlichen Teil des Solarpakets I ist für den 22. März 2024 geplant. Halten Sie sich für aktuelle Informationen bereit.

Besitzer einer 800W Balkonkraftanlage von Maysun Solar können ihre Anlage mit dem mitgelieferten Hoymiles DTU-Lite-S und der S-Miles Cloud App auf 600W drosseln, um den derzeitigen Vorschriften zu entsprechen. Nach Inkrafttreten der neuen Regelung kann die Leistung wieder auf 800W erhöht werden. Für Anweisungen zur Anpassung der Leistung besuchen Sie bitte den Leitfaden auf unserer Webseite.