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Sachsen-Anhalt erleichtert Photovoltaik-Installationen an Kulturdenkmälern

Das Ministerium für Kultur und die Staatskanzlei Sachsen-Anhalts haben einen bedeutenden Schritt zur Erleichterung der Installation von Photovoltaik-Anlagen an Kulturdenkmälern getan. Mit der Herausgabe eines neuen Runderlasses werden die Verfahren zur Genehmigung solcher Anlagen vereinfacht und den Denkmalschutzbehörden des Landes neue Richtlinien an die Hand gegeben. Dies soll den Weg für eine umweltfreundlichere Energieversorgung ebnen, ohne den Erhalt von Kulturdenkmälern zu vernachlässigen.

Rainer Robra, Staatsminister und Kulturminister, betonte die Bedeutung der Verknüpfung von Denkmalschutz und fortschrittlicher Energiegewinnung. „Angesichts der zunehmenden Anfragen für die Installation von Photovoltaik-Anlagen und der Notwendigkeit, erneuerbare Energien auszubauen, war eine Anpassung der Richtlinien unumgänglich. Mit dem neuen Erlass bieten wir klare Regelungen und fördern aktiv den Einsatz von Solaranlagen auf Kulturdenkmälern“, erklärte Robra.

Kerninhalte des neuen Runderlasses:

· Die unteren Denkmalschutzbehörden, also die Kommunen, sollen Genehmigungen für Solaranlagen auf Kulturdenkmälern regelmäßig erteilen.

· Eine Ablehnung der Genehmigung ist nur noch bei nachweisbaren Substanzschäden am Denkmal zulässig, was den bisher häufigsten Ablehnungsgrund, die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes, weitgehend aufhebt.

· Solaranlagen, die zur Eigenversorgung des Denkmals dienen, dürfen nur in Ausnahmefällen abgelehnt werden, wenn die Interessen des Denkmalschutzes die der Energiegewinnung überwiegen.

· Sollte eine Kommune die Installation einer Photovoltaik-Anlage ablehnen wollen, muss sie zuvor beim Landesverwaltungsamt Bericht erstatten und das Genehmigungsverfahren bis zur Entscheidung der Aufsichtsbehörde unterbrechen.

Diese Richtlinien sollen die Integration von Solartechnologie in den Denkmalschutz fördern und gleichzeitig den Weg für eine nachhaltigere Energieversorgung in Sachsen-Anhalt ebnen.

Deutsche Solar Zeitung
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