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Miete oder Kauf einer Photovoltaikanlage? Worauf sollten Sie achten?

Seit einer Weile gibt es neben dem „klassischen“ Solaranlagenkauf auch das Konzept der Miete. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich jetzt auch dem Thema angenommen und vergleicht beide Möglichkeiten miteinander.

Die meisten Menschen entscheiden sich für den Kauf einer Anlage. Mit der Planung und Installation wird in der Regel ein Fachbetrieb beauftragt. Nach der ordnungsgemäßen Inbetriebnahme durch das Installationsunternehmen trägt der Eigentümer und Betreiber die volle Verantwortung für die Anlage. In diesem Fall fallen Wartung, Versicherungsfragen und Meldepflichten in Ihre Zuständigkeit. Auf der anderen Seite haben Sie die volle Kontrolle über die Auswahl der installierten Komponenten. So können Sie sich für eine Technologie entscheiden, die auch in Zukunft Vorteile bieten kann, zum Beispiel durch die nachträgliche Integration einer Wallbox, einer Wärmepumpe oder eines Batteriespeichers.

Wenn Sie sich für einen Kauf entscheiden, müssen Sie einige Formalitäten erledigen und sollten über eine entsprechende Geldsumme verfügen. Anbieter, die Photovoltaikanlagen zur Miete anbieten, zielen darauf ab, Ihnen diese beiden Hürden zu nehmen. Neben regionalen Energieversorgern, wie zum Beispiel Stadtwerken, bieten auch überregionale Unternehmen diese Mietmodelle an. Obwohl sich die Angebote in vertraglichen Details unterscheiden, ist das Konzept ähnlich: Statt einer hohen Anfangsinvestition zahlen Sie eine monatliche Gebühr. Im Gegenzug erhalten Sie in der Regel zusätzliche Leistungen wie Wartung und Versicherung sowie die Installation und Planung der Anlage.

Typisch für Mietverträge sind lange Laufzeiten, meist 15 bis 25 Jahre. Viele Mietverträge sehen die Möglichkeit vor, die Anlage am Ende der Vertragslaufzeit kostenlos zu übernehmen. Oft ist es auch möglich, die Anlage früher zu kaufen und damit den Mietvertrag zu beenden. In diesem Fall sind die Kosten jedoch wesentlich höher als beim Kauf einer Anlage. Zu beachten ist, dass man in der Regel vertraglich verpflichtet ist, die Fortsetzung des Mietverhältnisses auch bei Verkauf oder Vererbung des Hauses sicherzustellen.

Hinsichtlich der Nutzung der Photovoltaikanlage unterscheidet sich die Mietvariante in der Regel nicht von der Kaufvariante. Ein Teil des produzierten Stroms kann im Haus verbraucht werden, der Überschuss kann in das öffentliche Netz eingespeist werden. In der Regel erhält der Mieter der Anlage die Einspeisevergütung, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Ein zentrales Argument für das Leasing einer Photovoltaikanlage ist die Reduzierung des persönlichen Risikos und der Betriebskosten. Je nach Anbieter können die abgedeckten Leistungen variieren. Prüfen Sie daher genau, was enthalten ist und was nicht.

Als Betreiber der Anlage müssen Sie diese im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Die meisten Anbieter übernehmen das für Sie, ebenso wie die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber, wenn Sie ihn dazu bevollmächtigen. Ein Punkt, der im Einzelfall komplizierter werden kann, ist die Frage der Steuern. Bei der Steuererklärung können die Lieferanten Ihnen keine zusätzlichen Kosten für die Photovoltaikanlage abnehmen. Wie bei der Anschaffung einer Anlage ist es ratsam, sich im Vorfeld um die steuerliche Behandlung zu kümmern. Für kleine Anlagen bis 10 Kilowatt kann beim Finanzamt ein Antrag auf Liebhaberei gestellt werden, was die Steuerfrage stark vereinfacht.

Für die meisten privaten Photovoltaik-Betreiber hat sich die Steuerfrage mit dem Jahressteuergesetz 2022 jedoch deutlich vereinfacht: Anlagen unter 30 Kilowattpeak (kWp) sind nicht mehr einkommensteuerrelevant. Außerdem liegt der Umsatzsteuersatz für gekaufte PV-Anlagen ab dem 1. Januar 2023 bei null Prozent. Auch viele Vermieter haben ihre Verträge so umgestellt, dass der Nullsatz bis auf einen Teil für Dienstleistungen auch für die Vermietung gilt. Auch in diesem Punkt lohnt es sich also, die Vertragsgestaltung genau zu prüfen.

Je nach Vertrag kann es sein, dass Sie die Kosten für Wartungs- und Reparaturarbeiten zumindest zum Teil selbst tragen müssen. Auch eine Versicherung für die Anlage ist nicht immer Bestandteil des Mietvertrages.

Um später keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Sie unbedingt im Vertrag genau nachlesen, welche Leistungen der Anbieter übernimmt. Es ist möglich, dass mancherorts zusätzliche Arbeiten oder Kosten auf den Kunden zukommen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie sich auch von einer unabhängigen Stelle beraten lassen, zum Beispiel vom Energieberatungsdienst der Verbraucherzentrale.

Die Wirtschaftlichkeit einer gemieteten Photovoltaikanlage hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist, wie bei einer gekauften Anlage, Ihr persönliches Ziel. Wenn Sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten und unabhängiger von Ihrem Stromversorger werden wollen, ist eine PV-Anlage sicherlich eine sinnvolle Anschaffung.

Komplizierter ist die Frage, ob und inwieweit sich der Abschluss eines Mietvertrages für eine PV-Anlage auch finanziell lohnt. Die Preise für Photovoltaikanlagen sind nach Jahren des Rückgangs wieder angestiegen: Hauptgründe sind Materialengpässe, steigende Energiepreise und eine hohe Nachfrage. Neben der Entwicklung der Strompreise sind die Systemkosten entscheidend dafür, ob und wann sich ein Photovoltaik-Projekt finanziell lohnt.

Steigende Preise haben dazu geführt, dass sich private Photovoltaikanlagen später amortisieren als noch vor einigen Jahren. Bei Mietangeboten, die aufgrund von Finanzierungs- und Servicekosten während der Mietzeit in der Regel teurer sind als Kaufanlagen, führt dies schnell dazu, dass die versprochenen Kosteneinsparungen erst gegen Ende oder gar nach Ablauf des Mietvertrages eintreten. Dessen müssen Sie sich bewusst sein und die Einsparungsberechnungen der Anbieter sorgfältig prüfen.

Nicht selten erstellen die Anbieter im Rahmen eines Angebots eine Beispielrechnung, deren Ergebnis eine hohe Kosteneffizienz suggeriert. Aber Vorsicht: Hier handelt es sich oft um „Schönrechnerei“ und es lohnt sich, die getroffenen Annahmen genau zu prüfen. Im Kleingedruckten finden Sie oft den Hinweis, dass diese Berechnungen nicht verbindlich sind. Ob Sie wirklich so viel sparen wie berechnet, ist fraglich und wird vom Anbieter nicht garantiert. Im Folgenden finden Sie daher einige Kennzahlen, die Sie bei einer Wirtschaftlichkeitsberechnung überprüfen sollten.

Gerade wenn Sie sich für ein Mietangebot für eine Photovoltaikanlage interessieren, weil Sie Ihre Ausgaben so gering wie möglich halten wollen, kann eine sorgfältige Prüfung dieser Berechnungen und der Vertragsbedingungen besonders problematisch erscheinen. Allerdings kann es schnell passieren, dass Sie statt Geld zu sparen, auf lange Zeit mehr bezahlen müssen. Wenn man das zu spät merkt, kann man sich für die Dauer des Vertrages ärgern. Aus diesem Grund ist es immer ratsam, sich die Zeit zu nehmen, um zu prüfen. Wir raten Ihnen, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich im Zweifelsfall unabhängig beraten zu lassen.

Ein großer Teil der neu installierten Photovoltaikanlagen ist mit einem Batteriespeichersystem ausgestattet. Dies ermöglicht es, einen größeren Teil des selbst erzeugten Solarstroms im Haus zu nutzen. Außerdem werden Elektroautos immer beliebter und das Aufladen zu Hause mit eigenem Photovoltaikstrom ist die bequemste Variante. Daher ist es für Elektroautofahrer sinnvoll, zusätzlich zu ihrer Photovoltaikanlage eine Wallbox zu installieren. Dabei stellt sich oft die Frage, ob sich Speicher und Wallbox gut mit der Anlage in einem Mietmodell kombinieren lassen.

Theoretisch ist es möglich, einen eigenständigen Speicher zu kaufen und ihn zusammen mit der gemieteten PV-Anlage zu betreiben, wenn er nicht direkt mit der Anlage gekoppelt ist – dies kann mit einem AC-gekoppelten Speicher erreicht werden. Soll das Speichersystem jedoch intelligent gesteuert werden, sollten die einzelnen Komponenten miteinander kommunizieren können. Das kann die Umsetzung in der Praxis komplizierter machen. Dies gilt auch für die Integration aller anderen Komponenten, die vorteilhafterweise mit der installierten Photovoltaikanlage kompatibel sein sollten, einschließlich einer Wallbox zum Laden von Elektroautos. Aufgrund der steigenden Nachfrage bieten viele Anbieter neben Photovoltaikanlagen auch Speicher und Wallboxen zur Miete an, mit einem entsprechenden Aufschlag auf die monatliche Zahlung. So wird sichergestellt, dass die einzelnen Komponenten miteinander kompatibel sind. Es sollte jedoch geprüft werden, ob die zusätzlichen Kosten für einen Speicher oder eine Wallbox angemessen sind.

Ist im Mietangebot ein Batteriespeicher enthalten, sollten einige Aspekte beachtet werden: Batteriespeichersysteme haben eine begrenzte Lebensdauer, die deutlich kürzer ist als die einer Photovoltaikanlage. Daher muss im Mietvertrag besonders darauf geachtet werden, was passiert, wenn der Speicher das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht, wahrscheinlich nach 10-15 Jahren.

Weiter ist es sinnvoll, folgende Fragen im Voraus zu klären: Wird der Anbieter den Speicher ersetzen, wenn er nicht mehr voll funktionsfähig ist? Gilt dies auch, wenn der Speicher bereits ausgetauscht wurde? Müssen Sie als Leasingnehmer nachweisen, dass der Speicher nicht mehr die vereinbarte Leistung erbringt? Haben Sie die Möglichkeit, dies zu tun?

Wenn gewährleistet ist, dass der Speicher während der gesamten Mietdauer die versprochene Leistung erbringt und danach ausgetauscht wird, kann dies die Attraktivität eines Mietangebots erhöhen: Die zusätzlichen Kosten für den Speicher sind in diesem Fall günstiger als der Kauf eines Speichers.

Für Privathaushalte gilt jedoch in vielen Fällen, dass ein Batteriespeichersystem – aufgrund der derzeit noch hohen Kosten und der begrenzten Lebensdauer – die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage meist nicht erhöht, sondern eher verschlechtert. Ein Speichersystem erhöht zwar die Eigenverbrauchsquote, aber oft nicht konstant über die gesamte Betriebszeit der Photovoltaikanlage und auch nicht in einem Maße, dass die erzielten Einsparungen die Mehrkosten überwiegen.

Bei einer kostenlosen Übernahme am Ende des Leasingvertrags ist die Finanzierung der Anlage Teil des Leasingangebots. Sie müssen genau prüfen, ob dies in Ihrem Fall günstiger ist als eine Finanzierung über einen Kredit. Für Photovoltaikanlagen gibt es zum Beispiel auch zinsgünstige Darlehen der KfW.

Wenn Sie sich für eine Finanzierung über einen Kredit entscheiden, müssen Sie allerdings auch auf die Leistungen des Anbieters verzichten. Sie sind dann für den Betrieb der Anlage verantwortlich und können bei Betriebsstörungen, die nicht durch die Garantie abgedeckt sind, die Lösung des Problems nicht dem Anbieter überlassen.

Bei Ihrer Entscheidung sollten Sie auch bedenken, dass Sie beim Kauf eines Systems von Anfang an die volle Kontrolle über die installierte Technik haben und während des gesamten Betriebs flexibel bleiben. Das kann die Sache erleichtern, wenn Sie zum Beispiel etwas an der Technik ändern müssen oder das Haus verkauft werden soll. In der Vergangenheit hat es auch negative Beispiele gegeben: Kunden von Anbietern, die während eines laufenden Mietverhältnisses Insolvenz anmelden mussten, hatten und haben manchmal immer noch Probleme mit dem Betrieb der Anlagen.

Es gibt also viele Aspekte, die bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen. Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie die Angebote sorgfältig. Lassen Sie sich nicht zu einer schnellen Entscheidung drängen, wie es bei Verkaufsverhandlungen manchmal versucht wird. Denken Sie daran, dass es in der Regel möglich ist, einen Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu kündigen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, wenn Sie sich Ihrer Entscheidung nicht sicher sind.

Deutsche Solar Zeitung
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