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Haftstrafe für Geschäftsführer einer im Bereich der erneuerbaren Energien tätigen Firma

In Unternehmen
Mai 16, 2023
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Dank der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Weiden – konnte einem 43-Jährigem aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach nachgewiesen werden, über einen Zeitraum von etwa drei Jahren Sozialabgaben in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro hinterzogen zu haben.

Der Mann fungierte als faktischer Geschäftsführer einer im Bereich der erneuerbaren Energien tätigen Firma und unterließ es, in insgesamt 40 Fällen Beschäftigte ordnungsgemäß bei den Sozialversicherungsträgern zu melden.

Zur Verschleierung der Schwarzlohnzahlungen wurden sogenannte Scheinrechnungen mehrerer vermeintlicher Subunternehmer an diese Firma erstellt. Die Aufnahme der Rechnungen in die Buchhaltung der Firma sollte eine Leistungserbringungen durch die Subunternehmer widerspiegeln. In Wirklichkeit erfolgte die eigentliche Leistungserbringung durch eigene Arbeitskräfte der Firma. Bei diesen Subunternehmern handelt es sich in der Regel um sogenannte Briefkastenfirmen, die keine eigenen Geschäfte betreiben.

Die Rechnungsbeträge wurden im Folgenden auf Konten eines weiteren Firmenbeteiligten überwiesen, bar abgehoben und anschließend schwarz an die Arbeitnehmer ausbezahlt. Außerdem erstellte der Firmenbeteiligte die Scheinrechnungen und leitete diese an den Beschuldigten weiter.

Weiterhin unterließ es der Beschuldigte, über einen Zeitraum von drei Jahren die Umsatzsteuerjahreserklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen und verkürzte somit die Umsatzsteuer um rund 700.000 Euro.

In Anbetracht der Schwere des Vergehens verurteilte das Landgericht Regensburg den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung.