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Gewerbepflicht für größere Solaranlagen entfällt rückwirkend

In Gesetzgeber, Neues
Juli 07, 2023

Besitzer von Solarstromanlagen genießen derzeit eine Reihe von Steuervergünstigungen. So wird nicht nur keine Mehrwertsteuer mehr auf Photovoltaikanlagen, ihre Komponenten und die Installation erhoben, auch die Einnahmen aus Aufdachanlagen werden nicht mehr besteuert. Und nun kommen weitere Vereinfachungen hinzu, die die Inbetriebnahme größerer Solarstromanlagen leichter machen.

Bislang musste ein Unternehmen, das eine Überdachungsanlage betreiben wollte, sein Gewerbe anmelden. Dies geschah in der Regel in Form eines Kleingewerbes, erforderte aber dennoch mehrere Formulare und entsprechenden bürokratischen Aufwand. Darüber hinaus musste ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt eingereicht werden. Einerseits war dieser Schritt durchaus sinnvoll, da die Photovoltaikanlage und deren Erträge besteuert wurden. Andererseits verzögerte dieser Aufwand nur den Abschluss aller Vorbereitungen für die Installation von Photovoltaikanlagen und behinderte Ressourcen, die für dringendere Angelegenheiten eingesetzt werden könnten. Wie das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 12. Juni 2023 mitteilt, gehört dies der Vergangenheit an. Wer eine Photovoltaik-Kleinanlage betreibt, muss nicht mehr mit Beanstandungen des Finanzamtes rechnen, wenn er seinen Pflichten zur Gewerbeanmeldung einschließlich des Ausfüllens eines Fragebogens nicht nachkommt. Stattdessen wird das Finanzamt nur noch im Einzelfall Unterlagen verlangen.

Wird also jetzt eine neue Solaranlage installiert, ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich und es müssen keine Unterlagen vom Finanzamt eingereicht werden. Nach Angaben der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung gilt die Regelung rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 und die Netzbetreiber müssen künftig nur noch eine Steueridentifikationsnummer erhalten. Künftig sollen sie für ihre Photovoltaikanlagen nicht mehr mit dem Finanzamt in Kontakt treten müssen. Der Wegfall dieser Verpflichtung bedeutet jedoch nicht, dass sie ihre Transaktionen nicht mehr registrieren müssen. In einigen Fällen kann es sich lohnen, Ihr Unternehmen ins Handelsregister einzutragen, um von Steuervorteilen zu profitieren. Wenn Sie nicht in eine Solarstromanlage auf dem Dach investieren können oder wollen, kann ein Balkonkraftwerk eine geeignete Alternative sein. Kleine Anlagen sind bereits für rund 600 Euro zu haben und amortisieren sich schon in wenigen Jahren.