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atimedia (CC0), Pixabay

„Solarpaket 1“: EU muss höhere Einspeisevergütungen noch genehmigen – Flexible Wahl beim Anlagenzertifikat

Das Bundeswirtschaftsministerium hat Updates zu den Neuregelungen des „Solarpaket 1“ bereitgestellt, die auf eine Erhöhung der Einspeisevergütung für größere Photovoltaik-Dachanlagen ab 40 Kilowatt zielen. Noch steht die beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission aus. Gleichzeitig besteht für Betreiber die Möglichkeit, zwischen den Regelungen für Anlagenzertifikate zu wählen.

Status der Einspeisevergütung

Obwohl die meisten Bestimmungen des „Solarpaket 1“ seit dem 16. Mai wirksam sind, muss die geplante Erhöhung der Einspeisevergütung um 1,5 Cent pro Kilowattstunde noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Dies betrifft Photovoltaik-Dachanlagen, die größer als 40 Kilowatt sind. Das Bundeswirtschaftsministerium ist derzeit in Gesprächen mit der Kommission, um eine zeitnahe Genehmigung zu erreichen. Allerdings ist noch unklar, ob die erhöhten Fördersätze rückwirkend für bereits in Betrieb genommene Anlagen gelten werden.

Anpassungen bei den Einspeisevergütungen

Die Erhöhung der Vergütung betrifft sowohl Voll- als auch Teileinspeiseanlagen. „Die Vergütung für Volleinspeiseanlagen wird aus der erhöhten Teileinspeisevergütung plus den unveränderten Zuschlägen für Volleinspeiseanlagen berechnet“, erklärt ein Sprecher des Ministeriums. Diese Anpassung steht jedoch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU und ist damit noch nicht final.

Neuerungen beim Anlagenzertifikat

Im Zuge des „Solarpaket 1“ wurden auch die Regelungen für das Anlagenzertifikat modifiziert. Die Schwelle, ab der ein Anlagenzertifikat erforderlich ist, wurde von 135 Kilowatt auf 500 Kilowatt maximale installierte Leistung bzw. 270 Kilowatt maximale Einspeiseleistung angehoben. Für Anlagen unterhalb dieser Grenze reicht nun ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate.

Wahlfreiheit für Betreiber

Betreiber, deren Anlagen von den neuen Ausnahmeregelungen betroffen sind, können zwischen den alten und neuen Zertifizierungsverfahren wählen. „Dies gibt den Anschlussinhabern Flexibilität, je nachdem, was für ihre spezifische Situation vorteilhafter ist“, so der Sprecher des Ministeriums. Diese Option steht allen Betreibern zur Verfügung, die bereits ein Zertifizierungsverfahren begonnen haben.

Ausblick

Das „Solarpaket 1“ bringt signifikante Änderungen für die Förderung von Photovoltaikanlagen in Deutschland. Die anstehende Entscheidung der Europäischen Kommission wird maßgeblich darüber bestimmen, wie effektiv die neuen Anreize zur Förderung der Solarenergie beitragen können. In der Zwischenzeit bietet das flexible Zertifikatssystem den Betreibern eine wichtige Übergangslösung.

Deutsche Solar Zeitung
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