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Parallelbetrieb von Balkonkraftwerk und Photovoltaikanlage – Ein komplexes Unterfangen

Beim Streben nach mehr Unabhängigkeit durch erneuerbare Energien denken viele Eigenheimbesitzer über den zusätzlichen Einsatz eines Balkonkraftwerks neben der bereits existierenden Photovoltaikanlage (PV-Anlage) nach. Diese Idee mag verlockend klingen, doch wie der Fall von Thomas Gericke illustriert, ist die Realisierung nicht so einfach wie gedacht. Dieser Artikel beleuchtet die technischen und rechtlichen Herausforderungen eines solchen Vorhabens.

Balkonkraftwerk vs. klassische PV-Anlage: Die Unterschiede

Zunächst ist es wichtig, die grundlegenden Unterschiede zwischen Balkonkraftwerken und klassischen PV-Anlagen zu verstehen. Balkonkraftwerke sind kleinere Solaranlagen, die meist eine Leistung von bis zu 600 Watt bieten und sich einfach über eine Steckdose mit dem Hausstromnetz verbinden lassen. Im Gegensatz dazu sind klassische PV-Anlagen deutlich leistungsfähiger und müssen direkt ans Stromnetz angeschlossen werden, was eine Installation durch Fachpersonal erfordert.

EEG-Vergütung: Ein kompliziertes Thema

Beide Anlagentypen haben prinzipiell Anspruch auf eine Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Doch insbesondere bei Balkonkraftwerken stellt sich die Frage, ob sich die Mühe der Anmeldung für eine vergleichsweise geringe Vergütung überhaupt lohnt. Zudem könnten rechtliche Änderungen den Umgang mit der Vergütung zukünftig beeinflussen.

Technische und rechtliche Hürden beim Parallelbetrieb

Wer ein Balkonkraftwerk zu seiner bestehenden PV-Anlage hinzufügen möchte, sieht sich mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert. Technisch könnte eine direkte Kopplung der Systeme zu Kompatibilitätsproblemen führen, etwa wenn die Wechselrichterleistung nicht ausreicht. Rechtlich ist die Situation noch unsicher, insbesondere im Hinblick auf die EEG-Vergütung und die mögliche Notwendigkeit eines zusätzlichen Zählers.

Möglichkeiten des Parallelbetriebs

Es gibt grundsätzlich zwei Wege, ein Balkonkraftwerk zusätzlich zu einer PV-Anlage zu betreiben: als Erweiterung der bestehenden Anlage oder als eigenständiges System. Die letztere Option, bei der das Balkonkraftwerk unabhängig von der PV-Anlage über einen eigenen Stromkreis angeschlossen wird, erscheint dabei als die unkompliziertere und rechtssicherere Lösung.

Fazit: Mit Bedacht vorgehen

Obwohl es technisch machbar ist, ein Balkonkraftwerk zusätzlich zu einer klassischen PV-Anlage zu betreiben, ist dieses Vorhaben mit einigen Stolpersteinen verbunden. Interessierte sollten sich vorab gründlich informieren und den Dialog mit ihrem Netzbetreiber und den Stadtwerken suchen, um rechtliche Unklarheiten zu vermeiden. Angesichts der möglichen Komplexität und der geringen finanziellen Vorteile, die eine EEG-Vergütung für das Balkonkraftwerk mit sich bringen würde, erscheint es vielen als ratsam, auf eine Anmeldung zur Vergütung zu verzichten.

Deutsche Solar Zeitung
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