Private Eigentümer von Mehrparteienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können ab sofort Fördermittel der KfW-Bank für klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen beantragen. Dies folgt auf die bereits seit Ende Februar 2024 mögliche Antragstellung für Eigentümer selbst genutzter Einfamilienhäuser.
Die KfW-Förderung besteht aus einer Grundförderung und mehreren Boni. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Diese variieren je nach Anzahl der Wohneinheiten: 30.000 Euro für die erste, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit.
Zusätzliche Boni für klimafreundliche Heizungen
Ein zusätzlicher Förderbonus von fünf Prozentpunkten wird für Wärmepumpen gewährt, die natürliche Kältemittel nutzen oder Wasser, Erdreich bzw. Abwasser als Wärmequelle verwenden. Biomasse-Heizungen erhalten einen Zuschlag von 2.500 Euro, sofern der Staubgehalt der Abluft unter 2,5 Milligramm pro Kubikmeter liegt.
Ein besonderer Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent wird für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen sowie alter Gas- und Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre in Betrieb sind, gewährt. Für selbstnutzende Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro liegt, erhöht sich die Förderquote um weitere 30 Prozent. Die Zuschusskomponenten sind kumulierbar, wobei der maximale Fördersatz 70 Prozent beträgt.
Ergänzender Förderkredit
Zusätzlich zur Zuschussförderung bietet die KfW einen zinsgünstigen Förderkredit an, der bei der Hausbank beantragt werden kann. Am 28. Mai 2024 lagen die Zinssätze für antragstellende Privatpersonen mit einem Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro bei 1,91 Prozent effektiv, für alle anderen Antragsteller bei 3,90 Prozent effektiv. Der Kredit kann nur in Kombination mit einer KfW-Zuschusszusage oder einem BAFA-Zuwendungsbescheid beantragt werden.
Erweiterte Antragstellung ab Ende August
Ab Ende August können Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser, Unternehmen, Kommunen sowie Besitzer von Eigentumswohnungen, die Maßnahmen am Sondereigentum umsetzen wollen, Fördermittel beantragen. Bereits begonnene Projekte können nachträglich bis zum 30. November 2024 beantragt werden, wenn sie bis zum 31. August 2024 starten. Ab dem 1. September 2024 muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Durchführungsfrist und Nachweispflicht
Nach der Förderzusage haben Eigentümer 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch abzuschließen. Die Nachweise zur Durchführung des Vorhabens müssen spätestens sechs Monate nach Abschluss im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ eingereicht werden.
Mit diesen Maßnahmen unterstützt die KfW die Energiewende und fördert den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme in Deutschland.