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EEG 2023/24: Aktuelle Regelungen für Photovoltaik-Anlagen nach dem Solarpaket I

Seit der Einführung des „Solarpaket I“ im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) am 16. Mai 2024 ergeben sich bedeutende Verbesserungen für die Errichtung und Betreibung von Photovoltaik-Anlagen in Deutschland. Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen und Bestimmungen.

Das „Solarpaket I“ bringt zahlreiche Änderungen für Photovoltaikanlagen, die besonders für private Haushalte von Interesse sind. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter zu fördern und die Energiewende in Deutschland voranzutreiben.

Wichtige Neuerungen im EEG 2023/24

1. Erleichterter Netzanschluss ab 2025: Ab dem 1. Januar 2025 sollen Netzbetreiber ein vereinfachtes Portal für Netzanfragen bereitstellen, um den Anschluss von Photovoltaik-Anlagen zu vereinfachen. Die Bearbeitung solcher Anfragen wird durch feste Fristen beschleunigt.

2. Verbesserungen bei den Vergütungssätzen: Die Einspeisevergütung für neu in Betrieb genommene Anlagen wurde neu strukturiert. Für Anlagen, die bis zum 31. Juli 2024 in Betrieb gehen, gelten höhere Vergütungssätze, bevor am 1. August 2024 eine leichte Absenkung um 1 Prozent erfolgt. Eigenversorgungsanlagen erhalten dabei andere Sätze als Volleinspeiseanlagen.

3. Anpassungen bei der Maximalerzeugung: Die Beschränkung, dass nur 70 Prozent der Nennleistung ins Netz eingespeist werden darf, wurde für neue Anlagen aufgehoben. Dies ermöglicht eine maximale Stromproduktion und effizientere Nutzung der Photovoltaikanlagen.

4. Förderung auch im Garten möglich: Neu ist auch die Möglichkeit, Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 20 kW nicht nur auf Dächern, sondern auch im Garten zu installieren. Hierfür gelten bestimmte Voraussetzungen und gegebenenfalls baurechtliche Genehmigungen.

5. Keine Strafen bei verzögertem Bau: Verzögerungen im Anlagenbau führen nicht mehr zu geringeren Vergütungen. Die bisherige monatliche Absenkung der Vergütung wurde durch eine halbjährliche Reduktion ersetzt.

Langfristige Planung und Durchführung

Photovoltaik-Projekte sollten langfristig geplant werden, da Fachkräfte oft ausgebucht sind. Interessenten wird empfohlen, sich umfassend über die neuen Bestimmungen und Möglichkeiten zu informieren und Projekte frühzeitig zu planen.

Steuerliche Aspekte

Seit dem 1. Januar 2023 ist der Kauf einer Photovoltaikanlage mit einem Umsatzsteuersatz von 0 Prozent belegt, was die Verrechnung der Umsatzsteuer mit dem Finanzamt komplett entfallen lässt. Auch die Einspeisevergütung ist von der Umsatzsteuer befreit.

Mit den Neuerungen des „Solarpaket I“ reagiert die Bundesregierung auf die wachsenden Herausforderungen im Bereich der erneuerbaren Energien und unterstützt Eigenheimbesitzer sowie Mieter bei der Umsetzung von Photovoltaik-Projekten. Die aktuellen Änderungen fördern nicht nur eine nachhaltige Energieversorgung, sondern erleichtern auch die administrative und finanzielle Abwicklung für Anlagenbetreiber.

Deutsche Solar Zeitung
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