Drücken Sie „Enter“, um den Inhalte zu überspringen

Warten auf das Solarpaket: Neue Impulse für Mieterstrom und Balkonkraftwerke

Das Bundeskabinett hat im August 2023 das „Solarpaket I“ beschlossen, das den Ausbau von Photovoltaikanlagen, insbesondere von Balkonkraftwerken und Mieterstromprojekten, wesentlich vereinfachen soll. Trotz der hohen Erwartungen und des deutlichen Booms im Bereich der Balkonkraftwerke steckt das Gesetz noch immer in den parlamentarischen Beratungen fest und lässt die Beteiligten auf eine Umsetzung im Jahr 2024 hoffen.

Mit rund 400.000 in Betrieb genommenen Balkonkraftwerken bis April 2024 verzeichnet Deutschland einen deutlichen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) sieht in der Reduktion bürokratischer Hürden einen Schlüssel zur Belebung der Nachfrage nach Solartechnik. Entsprechend wurde von der Bundesnetzagentur bereits eine Vereinfachung der Registrierung solcher Anlagen umgesetzt, und weitere Erleichterungen sind im Rahmen des Solarpakets geplant.

Das „Solarpaket I“ zielt darauf ab, die Installation von Solaranlagen sowohl für Eigentümer als auch für Mieter einfacher zu gestalten. Es enthält Regelungen, die unter anderem eine weniger aufwendige Rechnungslegung und geringere technische Anforderungen bei Mieterstromprojekten vorsehen. Darüber hinaus soll die Förderung für das Repowering von Dachsolaranlagen attraktiver werden.

Eines der Kernziele ist es, den Betrieb von Balkonkraftwerken zu vereinfachen, indem die Notwendigkeit einer Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt und die Leistungsgrenze der Anlagen erhöht wird. Dies könnte den Weg für eine breitere Nutzung von Solarenergie in städtischen und dicht bebauten Gebieten ebnen.

Obwohl das Gesetz ursprünglich Anfang 2024 in Kraft treten sollte, verzögern sich die parlamentarischen Beratungen. Diskussionen gibt es insbesondere über die Förderung der heimischen Solarindustrie, bei der sich die FDP zurückhaltend zeigt. Die geplanten Änderungen betreffen nicht nur das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), sondern auch das Energiewirtschaftsgesetz, das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht.

Das „Solarpaket I“ ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie, die installierte Leistung von Photovoltaik in Deutschland bis 2030 auf 215 Gigawatt und bis 2035 auf 309 Gigawatt zu erhöhen, um die Klimaziele zu erreichen. Mit der Umsetzung des Gesetzes sollen der Ausbau von Solarenergie weiter beschleunigt und die Nutzung von Solaranlagen für eine breitere Bevölkerungsschicht zugänglich gemacht werden. Die Branche und die Bürger warten nun gespannt auf die Verabschiedung des „Solarpakets“, um die Weichen für eine nachhaltigere und energieautonomere Zukunft zu stellen.

Deutsche Solar Zeitung
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.