Ab dem 1. Februar 2024 steht für Besitzer von Photovoltaikanlagen eine wichtige Änderung bevor: Die Einspeisevergütung, also das Geld, das man für den ins Netz eingespeisten Solarstrom erhält, wird geringer. Dieser Schritt ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und betrifft alle neu in Betrieb genommenen Anlagen nach diesem Datum.
Was ändert sich genau?
Die Einspeisevergütung, die bisher Anlagenbesitzern zugutekam, sinkt um rund ein Prozent. Dies gilt sowohl für Teileinspeisung als auch für Volleinspeisung von Solarstrom. Eine weitere Reduktion um etwa ein Prozent ist für den 1. August 2024 vorgesehen. Dies bedeutet konkret, dass beispielsweise die Vergütung für Anlagen bis 10 kW, die bislang 8,20 Cent pro Kilowattstunde (kWh) betrug, auf 8,11 Cent sinkt. Bei Volleinspeisung reduziert sich der Satz von 13,00 Cent auf 12,87 Cent pro kWh.
Die Bedeutung des Inbetriebnahmedatums
Für die Höhe der Vergütung ist das Datum der Inbetriebnahme entscheidend. Nur wer seine Anlage vor dem Stichtag in Betrieb nimmt, profitiert noch von den alten, höheren Vergütungssätzen. Nach dem 31. Januar in Betrieb genommene Anlagen fallen automatisch in die neue Vergütungsregelung. Laut Martin Brandis, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, können Eigentümer mit dem einmal festgelegten Vergütungssatz für 20 Jahre planen. Das bedeutet auch, dass frühzeitig installierte Anlagen nahezu 21 Jahre lang feste Einnahmen generieren können.
Was bedeutet das finanziell?
Obwohl die Vergütungssenkung auf den ersten Blick marginal erscheinen mag, können sich die Auswirkungen über die Jahre hinweg summieren, besonders bei Anlagen größerer Leistung. Der Unterschied in der jährlichen Vergütung kann, je nach Anlagengröße und Einspeisungsart, variieren und sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
Übergangsregelung und Registrierung
Für Betreiber, deren Anlagen das Ende der 20-jährigen Vergütungsperiode erreichen, existiert eine Übergangsregelung, die eine fortgesetzte Einspeisung, allerdings zu einem geringeren Tarif, ermöglicht. Dieser orientiert sich am aktuellen Marktpreis für Strom und ist bis 2027 gültig.
Zudem ist es essenziell, dass die Anlage nicht nur fristgerecht in Betrieb genommen, sondern auch ordnungsgemäß beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert wird. Versäumnisse können zu einem Verlust der Einspeisevergütung führen.
Steuerliche Aspekte
Für Eigentümer von selbst genutzten Einfamilienhäusern bleibt die Einspeisevergütung steuerfrei, solange die Peak-Leistung der Anlage 30 kW nicht übersteigt. Bei Mehrfamilienhäusern gilt diese Befreiung bis zu einer Leistung von 15 kW Peak je Wohneinheit.
Fazit
Die anstehende Senkung der Einspeisevergütung macht es für potenzielle und bestehende Betreiber von Photovoltaikanlagen noch wichtiger, sich über die aktuellen Konditionen zu informieren und gegebenenfalls schnell zu handeln, um die bestmöglichen Konditionen zu sichern. Zugleich zeigt sich, dass eine sorgfältige Planung und rechtzeitige Umsetzung entscheidend für die langfristige Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage sind.