Für Besitzer von Photovoltaikanlagen steht eine wichtige Frist unmittelbar bevor. Mit dem 1. Februar 2024 treten neue Vergütungssätze für eingespeisten Strom in Kraft, die geringer ausfallen als die aktuellen. Experten empfehlen daher, Photovoltaikanlagen möglichst noch vor Ende Januar in Betrieb zu nehmen, um von den derzeit höheren Einspeisevergütungen zu profitieren.
Einspeisevergütung sinkt ab Februar
Ab dem neuen Stichtag sinken die Vergütungen für den ins Netz eingespeisten Solarstrom um circa einen Prozent, gemäß den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Eine weitere Reduzierung um denselben Prozentsatz ist für den 1. August geplant. Für Anlagenbesitzer bedeutet dies, dass eine frühzeitige Inbetriebnahme finanzielle Vorteile mit sich bringt.
Bedeutung des Inbetriebnahmedatums
Das Inbetriebnahme Datum spielt eine entscheidende Rolle für die Höhe der Einspeisevergütung, die PV-Anlagenbesitzer erhalten. Martin Brandis, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, betont, dass die Vergütung für 20 Jahre, basierend auf dem Vergütungssatz am Tag der Inbetriebnahme, garantiert wird.
Auswirkungen der Vergütungssenkung
Obwohl die Auswirkungen der Vergütungssenkung relativ gering erscheinen, kann sich die Differenz bei größeren Anlagen oder für Volleinspeiser über die Jahre hinweg summieren. Es ist daher ratsam, die aktuellen Einspeisevergütungen zu nutzen, um langfristig die maximale Rendite zu erzielen.
Wichtig: Fristen für die Anmeldung beachten
Anlagenbesitzer müssen auch administrative Fristen im Auge behalten: Die Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber muss im Vorfeld erfolgen, und innerhalb von zwei Monaten nach Inbetriebnahme ist die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur notwendig. Ein Versäumnis dieser Fristen kann zum Verlust der Einspeisevergütung führen.
Steuerliche Aspekte und Übergangsregelungen
Für Eigentümer von Einfamilienhäusern bleibt die Vergütung steuerfrei, solange die Anlage eine Peak-Leistung von 30 kW nicht übersteigt. In Mehrfamilienhäusern darf die Leistung 15 kW Peak je Wohneinheit nicht überschreiten. Nach Ablauf der 20-jährigen Vergütungsperiode können Anlagenbesitzer weiterhin Strom einspeisen, allerdings zu einem geringeren Satz, der sich am Marktpreis orientiert. Diese Regelung gilt jedoch nur bis 2027.
Fazit
Angesichts der bevorstehenden Vergütungssenkung und der Wichtigkeit der fristgerechten Anmeldung empfiehlt es sich für PV-Anlagenbesitzer, schnell zu handeln. Durch eine rechtzeitige Inbetriebnahme und Registrierung können sie langfristige finanzielle Vorteile sichern und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.