Der Betrieb einer privaten Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Wohnhauses bietet seit Anfang 2023 deutliche steuerliche Erleichterungen. Durch das Jahressteuergesetz von Ende 2022 wurden insbesondere die Regelungen zur Einkommen- und Umsatzsteuer vereinfacht, wodurch private Betreiber nun von signifikanten Vorteilen profitieren können.
Neue Regelungen seit Ende 2022 für Photovoltaik-Anlagen
Einkommensteuer entfällt meist für Privatleute: Der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage wird unter bestimmten Bedingungen nicht mehr der Einkommensteuer unterworfen. Dazu zählt, dass die Anlage ausschließlich privat genutzt wird, sich auf einem Wohngebäude oder dessen Nebengebäuden wie Garagen befindet, und der Betreiber insgesamt nicht mehr als 100 Kilowatt-Peak installierte Leistung besitzt. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, müssen keine Einkommensteuererklärungen mehr abgegeben werden, und die Einnahmen aus der Einspeisevergütung oder dem Stromverkauf sind steuerfrei.
Keine Umsatzsteuer auf die Photovoltaik-Anlage: Seit Januar 2023 wird für den Kauf von privaten Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden keine Umsatzsteuer mehr erhoben. Dies betrifft sowohl die Anlagen selbst als auch Einzelkomponenten und zugehörige Handwerksleistungen. Die Regelung, die einen Umsatzsteuersatz von 0 Prozent vorsieht, ist unbefristet und vereinfacht die finanzielle Belastung für Hausbesitzer erheblich.
Praktische Tipps
Haushaltsnahe Handwerksleistungen bleiben absetzbar: Auch wenn die Photovoltaik-Anlage selbst steuerlich nicht mehr absetzbar ist, können die Kosten für Handwerksleistungen im Rahmen der Installation nach wie vor steuerlich geltend gemacht werden. Hier können bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro jährlich abgesetzt werden.
Bauabzugsteuer – Freistellungsauftrag einholen: Vor der Zahlung an das Installationsunternehmen sollte eine Freistellungsbescheinigung für die Bauabzugssteuer angefordert werden. Kann diese nicht vorgelegt werden, sind 15 Prozent des Rechnungsbetrages einzubehalten und direkt an das Finanzamt abzuführen.
Kritische Prüfung von Informationen
Internetquellen kritisch bewerten: Angesichts der Vielzahl an Informationen im Internet ist es entscheidend, diese kritisch zu prüfen und sich auf verlässliche Quellen wie offizielle Publikationen der Finanzverwaltung oder Fachberatungen zu stützen.
Fazit
Die neuen Regelungen entlasten private Betreiber von Photovoltaik-Anlagen erheblich und tragen dazu bei, die Nutzung erneuerbarer Energien attraktiver zu machen. Diese steuerlichen Vorteile erleichtern die Entscheidung für eine nachhaltige Energieversorgung und unterstützen das Ziel, den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren.