Das Bundesfinanzministerium (BMF) steht derzeit in der Kritik, nachdem es vorgeschlagen hat, Biomasse aus der Definition der erneuerbaren Energieträger im Rahmen der Stromsteuer zu streichen. Diese Änderung ist Teil eines größeren Gesetzespakets zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Energie- und Stromsteuerrecht, das eigentlich auch Erleichterungen für bestimmte Energieformen und technische Innovationen wie das bidirektionale Laden bringen soll.
Die Bioenergieverbände haben sich entschieden gegen diesen Vorschlag ausgesprochen. Sie argumentieren, dass die Streichung von Biomasse als erneuerbare Energiequelle den europäischen Vorgaben widerspricht und die Gleichbehandlung von nachhaltiger Biomasse mit anderen erneuerbaren Energien untergräbt. Laut Sandra Rostek, der Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), sind steuerliche Erleichterungen für Strom aus Biomasse gemäß der europäischen Energiesteuerrichtlinie und dem EU-Beihilferecht weiterhin explizit erlaubt, sofern die Betreiber die Nachhaltigkeitsanforderungen der EU erfüllen.
Die Bioenergieverbände schlagen vor, dass steuerliche Begünstigungen für Biomasse an die Erfüllung dieser Nachhaltigkeitsanforderungen gekoppelt werden sollten, insbesondere für Anlagen, die über bestimmte Größenschwellen hinausgehen und unter die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) fallen. Für kleinere Anlagen sollte Strom aus Biomasse weiterhin ohne umfangreiche Nachweisführung als erneuerbar anerkannt werden.
Trotz der Bestrebungen des BMF, an anderen Stellen des Gesetzes Erleichterungen zu schaffen, sieht Rostek Probleme aufkommen. Besonders problematisch ist ihrer Meinung nach die neue Regelung, die von Betreibern verlangt, einen Emissionswert von maximal 270 g CO2/kWh zu erreichen, um als hocheffizient zu gelten. Die genauen Anforderungen für den Nachweis dieser Effizienz bleiben jedoch unklar, was potenziell zu mehr Bürokratie führen könnte, anstatt sie zu reduzieren.
Das Reformpaket enthält zwar auch positive Aspekte wie Klarstellungen zum Anlagenbegriff und präzisere Regelungen im Energiesteuergesetz, doch die vorgeschlagene Änderung bezüglich der Biomasse wird von den Bioenergieverbänden als schwerwiegender Rückschritt in der Förderung erneuerbarer Energien gesehen.