Nach intensiven Diskussionen und Kritik von Verbänden und Interessensgruppen hat die Bundesregierung zusammen mit den Regierungsparteien einen Konsens über die Finanzierung des zukünftigen Wasserstoffkernnetzes erzielt. Der überarbeitete Entwurf zur dritten Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sieht vor, dass das Finanzierungsmodell, welches auf einem Amortisationskonto basiert, weitestgehend unverändert bleibt. Dieses Modell zielt darauf ab, die notwendigen, aber hohen Investitionskosten für den Aufbau des Wasserstoffnetzes zu stemmen, ohne dabei auf staatliche Subventionen zurückzugreifen oder die Endverbraucher finanziell zu überlasten.
Das Amortisationskonto ermöglicht es den Gasnetzbetreibern, initial hohe Investitionen über ein vom Bund bereitgestelltes Darlehen zu finanzieren. Dieser Ansatz soll die Herausforderung adressieren, dass hohe Netzentgelte den Verbrauch von Wasserstoff potenziell unwirtschaftlich machen könnten, was wiederum die Nachfrage dämpfen und zu einem Teufelskreis aus steigenden Kosten für die verbleibenden Verbraucher führen würde.
Die Finanzierung über das Amortisationskonto wird durch Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sichergestellt, wobei die Organisation und Abwicklung des Kredits durch die Plattform Trading Hub Europe erfolgen soll. Dieser Mechanismus bietet eine privatwirtschaftliche Lösung für die Finanzierung der Infrastruktur, während der Staat durch das Darlehen eine Überforderung der Endverbraucher durch hohe Netzentgelte verhindert.
Um Bürokratie zu reduzieren und attraktive Investitionsbedingungen zu schaffen, wurden Berichtspflichten für Netzbetreiber gelockert. Die ursprüngliche Verpflichtung, alle zwei Jahre einen Umsetzungsbericht zu verfassen, wurde gestrichen. Stattdessen spielen die durch Bedarfsabfragen erstellten Netzentwicklungspläne weiterhin eine entscheidende Rolle bei der Feststellung des Kapazitätsbedarfs.
Zudem wurde eine Verlängerung der Frist für durch das Amortisationskonto finanzierbare Projekte bis 2037 eingeführt. Diese Anpassung trägt zur Sicherung der Finanzierung bei und ermöglicht eine flexible Reaktion auf künftige Entwicklungen im Bereich der Wasserstofftechnologie und -infrastruktur.
Die energiepolitischen Sprecher der Regierungsparteien betonen, dass mit dieser Einigung wichtige Weichen für den Hochlauf des Wasserstoffkernnetzes gestellt wurden. Die vereinbarten Änderungen sollen als Änderungsantrag in das laufende Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Mit diesem Schritt ebnet die Bundesregierung den Weg für eine nachhaltige und sichere Energieversorgung der Zukunft, wobei Wasserstoff eine Schlüsselrolle zukommt.